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Bauherrenhaftpflichtversicherung Die
Bauherrenhaftpflicht deckt die Risiken ab, die der Bauherr bei
der Durchführung eines Bauvorhabens eingeht.
Selbst wenn man für die Arbeiten am Bau entsprechend
sachverständige Personen engagiert hat, wie Architekten,
Bauunternehmer oder Handwerker, ist man nicht von der eigenen
Sorgfaltspflicht befreit. Unter bestimmten Umständen sind seit
einigen Jahren sogar Sicherheitsbeaftragte zu bestimmen, die in
regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die
Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Bauvorhaben bis zu einer Gesamtsumme von 50.000 EUR sind
i.d.R. über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert.
Für Bauvorhaben größeren Umfangs sollte eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Als
Bauherr kann man aus der Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht, der Verletzung der
Überwachungspflicht oder aufgrund eines Verschuldens bei der
Auswahl der am Bau Beteiligten zur Haftung von vom Bau oder
Baugrundstück ausgehenden Schäden herangezogen werden - sofern
kein anderer Verantwortlicher ausgemacht werden kann. Ein
typisches Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die
unbeleuchtete Baugrube dar, in die jemand hineinstürzt. Der
Bauherr ist hier aus seiner unzureichend nachgekommenen
Verkehrssicherungspflicht haftbar und sollte daher eine
Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen haben.
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bitte mit mir Kontakt auf.
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