Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflicht deckt die Risiken ab, die der Bauherr bei der Durchführung eines Bauvorhabens eingeht.

Selbst wenn man für die Arbeiten am Bau entsprechend sachverständige Personen engagiert hat, wie Architekten, Bauunternehmer oder Handwerker, ist man nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit. Unter bestimmten Umständen sind seit einigen Jahren sogar Sicherheitsbeaftragte zu bestimmen, die in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

Bauvorhaben bis zu einer Gesamtsumme von 50.000 EUR sind i.d.R. über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert. Für Bauvorhaben größeren Umfangs sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Als Bauherr kann man aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Verletzung der Überwachungspflicht oder aufgrund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten zur Haftung von vom Bau oder Baugrundstück ausgehenden Schäden herangezogen werden - sofern kein anderer Verantwortlicher ausgemacht werden kann. Ein typisches Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die unbeleuchtete Baugrube dar, in die jemand hineinstürzt. Der Bauherr ist hier aus seiner unzureichend nachgekommenen Verkehrssicherungspflicht haftbar und sollte daher eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen haben.

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