Sozialversicherungspflichtige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Andere
können sich freiwillig bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte BfA oder der
Landesversicherungs-Anstalten LVA, rentenversichern.
Die gesetzliche Rentenversicherung dient dem Schutz des Einzelnen und der Familie; sie zahlt vor allem Renten bei
Alter, Erwerbsminderung und Tod (Alters-, Berufsunfähigkeit- oder
Erwerbsunfähigkeit- sowie Hinterbliebenenrente). Ihre wichtigste Aufgabe
ist die Unterhaltssicherung der Arbeitnehmer im Alter.
Die Höhe des Altersruhegeldes (Altersrente) richtet sich u.a. nach der Dauer des gesamten Arbeitslebens und nach dem
Einkommen. Je höher und langer die Beitragszahlungen, desto mehr Rente kann jeder beanspruchen. Voraussetzung
für den Rentenbezug sind nicht
nur die eingezahlten Beiträge und ein gesetzlich vorgeschriebenes Alter, sondern auch die
Erfüllung bestimmter Versicherungszeiten. Der
einzelne Beitragszahler spart allerdings nicht seine eigene Rente an, sondern es gilt der
so genannte Generationenvertrag: Die Jüngeren zahlen
für die Alten. Wer im Arbeitsleben steht, sorgt mit seinen Beitragszahlungen
für die heutige Rentnergeneration. Dafür kann er erwarten, dass
die folgende Generation mit ihren Beitragen die dann fälligen Renten finanziert.
Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit, vorzeitiger Ruhestand und versicherungsfremde
Leistungen wie Aussiedlerrenten und Erziehungsrenten (die nicht durch
Beiträge gedeckt sind) haben jedoch die Finanzgrundlage der gesetzlichen
Rentenversicherung erschüttert. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner versorgen. Kommen heute 100 Aktive
für etwa 48 Rentner
auf, so müssen sie im Jahr 2000 für 59 und im Jahr 2030 für ber 100 Rentner zahlen. Damit wird die private Altersvorsorge immer wichtiger.
Mit Hilfe einer privaten Rentenversicherung kann man ohne Gesundheitsprfung, wie sie in der Lebensversicherung
nötig ist Geld fürs Alter zurücklegen. Dabei stehen dem Kunden mehrere
Möglichkeiten zur Versicherungsgestaltung offen:
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Aufgeschobene Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag: Sie sparen beispielsweise 15 Jahre lang monatlich einen
gewissen Betrag. Am Ende der Laufzeit haben Sie die Wahl, sich das angesammelte Kapital steuerfrei auf einen Schlag auszahlen zu lassen oder
bis zum Tod eine Rente zu beziehen. Aus steuerlichen Gründen muss der Vertrag mindestens 12 Jahre laufen und mit wenigstens
fünf Jahresbeiträgen bespart werden.
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Aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag: Sie zahlen auf einmal einen greren Betrag ein, bekommen dann aber nicht
sofort, sondern erst in einigen Jahren eine Rente. Diese Vertragsform eignet sich zum Beispiel zur Anlage einer Erbschaft oder einer
Abfindung.
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Sofortbeginnende Rente: Sie zahlen ebenfalls einen greren Betrag ein und beziehen dann sofort eine Rente. Diese
Vertragsform sichert Ihnen im Alter ein Zusatzeinkommen bis zum Lebensende. Andere Anlageformen, zum Beispiel
Bank- oder fondsgesttzte
Auszahlungsplne, haben im Vergleich dazu den Nachteil, dass entweder bei Kapitalverzehr das Geld irgendwann verbraucht ist oder bei
Kapitalerhalt die Entnahme entsprechend niedriger ausfällt, da nur die Zinsen oder
Erträge ausgegeben werden können.
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