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Tierhalterversicherung
Eine Tierhalterhaftpflicht wird benötigt von
Haltern, die Hunde, Pferde, Esel, Ponies oder Rinder nicht
erwerbsmäßig halten. Diese Tiere können eine Körperverletzung
durch Bisse bzw. Hufschlag oder einen Verkehrsunfall
verursachen. Werden die Tiere privat gehalten, ist der Halter
laut Gesetzt für jeden Schaden verantwortlich, den sie
verursachen - ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden
trifft oder nicht. Nur eigenes Verschulden oder Mitverschulden
des Geschädigten oder Verletzten können die
Schadenersatzansprüche ausschließen oder einschränken.
Derjenige, der den Schaden zu verantworten
hat, steht mit seinem gesamten Vermögen und auch mit dem
Einkommen dafür gerade. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung
schützt Sie also vor derartigen Forderungen. Sie befriedigt
einerseits berechtigte Ansprüche, wehrt aber andererseits auch
unberechtigte Ansprüche ab.
Als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren,
gezähmten Kleintieren und Bienen ist man über die
Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Ausgeschlossen sind
jedoch Hunde, Rinder, Pferde und Ponies sowie sonstige Reit- und
Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder
landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Diese müssen
gesondert versichert werden. Als Reiter von fremden Pferden sind
Sie über die Private Haftpflichtversicherung versichert.
Doch es müssen stets alle Hunde oder alle
Pferde versichert werden. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen
werden oft nur in Verbindung mit der Private
Haftpflichtversicherung abgeschlossen, da bei einer getrennten
Versicherung oft schwer festzustellen ist, ob nun der Halter
oder das Tier den Schaden verursacht hat. An einer Hundeleine,
über die jemand stolpert, hängen z. B. beide.
Die Versicherungssumme sollte mindestens 1.5
Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Nicht
zu empfehlen sind unterschiedliche Summen für Personen- und
Sachschäden. Einen pauschalen Versicherungsschutz für sämtliche
Tiere gibt es nicht. Eine kleine Selbstbeteiligung ist ebenfalls
sinnvoll, weil kleinere Schäden beim Versicherten wie bei der
Gesellschaft oft mehr Aufwand verursachen als die eigentliche
Schadenzahlung.
Für ein persönliches Beratungsgespräch, nehmen Sie
bitte mit mir Kontakt auf.
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