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Unfallversicherung
Ihre persönliche Vorsorge - private Unfallversicherung
Mehr als 8 Millionen Unfälle pro Jahr!
Außer den gesundheitlichen Folgen sind die finanziellen
Belastungen bei einem Unfall meist erheblich, denn Ihre
Arbeitskraft ist betroffen. Doch die gesetzlichen Versicherungen
bieten nur eine Grundversorgung. Entscheiden Sie sich deshalb
für zusätzlichen, privaten Schutz!
Gegenstand der privaten Unfallversicherung ist der
Versicherungsschutz bei Unfällen in der ganzen Welt die der
versicherten Person während der Laufzeit des Vertrages zustoßen.
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein
plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis
(Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschdigung
erleidet.
( 1 III Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB)
Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen, die durch
eine
erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden sind.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Unfälle durch
Trunkenheit, Geistes- und Bewusstseinsstörungen sowie
Schlaganfälle .. oder andere Krampfanfälle, die den ganzen
Körper des Versicherten ergreifen, es sei denn, dass diese
Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht waren
( 2 I AUB).
Ausgeschlossen sind auch Unfälle, die sich bei der Ausführung
bzw. dem Versuch einer Straftat ereignen, sowie Unfälle durch
Kriegs- oder Brgerkriegsereignisse, innere Unruhen oder
Kernenergie. Nicht gedeckt sind auch Unfälle des Versicherten
bei der Benutzung von Luftfahrzeugen mit Ausnahme des
Fluggastrisikos sowie Unfälle bei Fahrzeugveranstaltungen, bei
denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen darüber hinaus
Gesundheitsschdigungen durch Strahlen, Heilmanahmen oder
Eingriffe, die der Versicherte selber vornehmen lässt und die
nicht durch einen Unfall veranlasst waren, sowie Infektionen und
Vergiftungen.
Nicht versichert sind Bauch- und Unterleibsbrüche sowie Schäden
an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen und
Gehirnblutungen soweit sie nicht durch einen Unfall verursacht
worden sind. Ausgeschlossen sind auch Krankhafte Störungen
infolge psychischer Reaktionen gleichgültig, wodurch diese
verursacht sind ( 2 IV AUB). Nicht versicherbar sind
Geisteskranke sowie dauernd pflegebedürftige Personen.
Für ein persönliches Beratungsgespräch, nehmen Sie
bitte mit mir Kontakt auf.
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