Unfallversicherung

Ihre persönliche Vorsorge - private Unfallversicherung

Mehr als 8 Millionen Unfälle pro Jahr!

Außer den gesundheitlichen Folgen sind die finanziellen Belastungen bei einem Unfall meist erheblich, denn Ihre Arbeitskraft ist betroffen. Doch die gesetzlichen Versicherungen bieten nur eine Grundversorgung. Entscheiden Sie sich deshalb für zusätzlichen, privaten Schutz!

Gegenstand der privaten Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz bei Unfällen in der ganzen Welt die der versicherten Person während der Laufzeit des Vertrages zustoßen. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein
plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschdigung erleidet.
( 1 III Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB)
Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen, die durch eine
erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden sind.

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Unfälle durch Trunkenheit, Geistes- und Bewusstseinsstörungen sowie Schlaganfälle .. oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen, es sei denn, dass diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht waren  ( 2 I AUB).

Ausgeschlossen sind auch Unfälle, die sich bei der Ausführung bzw. dem Versuch einer Straftat ereignen, sowie Unfälle durch Kriegs- oder Brgerkriegsereignisse, innere Unruhen oder Kernenergie. Nicht gedeckt sind auch Unfälle des Versicherten bei der Benutzung von Luftfahrzeugen mit Ausnahme des Fluggastrisikos sowie Unfälle bei Fahrzeugveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen darüber hinaus Gesundheitsschdigungen durch Strahlen, Heilmanahmen oder Eingriffe, die der Versicherte selber vornehmen lässt und die nicht durch einen Unfall veranlasst waren, sowie Infektionen und Vergiftungen.

Nicht versichert sind Bauch- und Unterleibsbrüche sowie Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen soweit sie nicht durch einen Unfall verursacht worden sind. Ausgeschlossen sind auch Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen gleichgültig, wodurch diese verursacht sind ( 2 IV AUB). Nicht versicherbar sind Geisteskranke sowie dauernd pflegebedürftige Personen.

Für ein persönliches Beratungsgespräch, nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.


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