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Eine
Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat (Möbel,
Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik,
Schmuck, Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente usw.)
vor den finanziellen Folgen der Schäden, die durch
verursacht werden.
Die
Hausratversicherung kann um den Versicherungsschutz bei
Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden. Eine
Reihe von Versicherungsunternehmen versichert darüber
hinaus Schäden durch Überschwemmung und Erdbeben,
Erdsenkung und Erdrutsch sowie Lawinen und Schneedruck.
Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge.
Einige Schäden,
die entweder kaum kalkulierbar oder aber leicht zu
vermeiden sind, sind von der Versicherung ausgenommen:
Glimmende Zigaretten oder Streichhölzer
Kurzschluss an elektrischen Einrichtungen, der nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion ist
Einfacher Diebstahl (z.B. bei unverschlossenen Türen)
Niederschläge, Grund- und Hochwasser
Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck
Kriegsereignisse.
NEU erweiterter Versicherungsschutz! Fragen Sie danach!
- jetzt auch versichert gegen glimmende Zigaretten
oder Streichhölzer
- uvm.
Versicherungsort
ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung. Im
Falle eines Wohnungswechsels geht der
Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während
des Umzuges besteht Versicherungsschutz in beiden
Wohnungen, jedoch längstens bis zwei Monate nach
Umzugsbeginn. Bei Umzugsbeginn ist der neue Wohnort (mit
qm-Fläche der Wohnung) beim Versicherer anzugeben.
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