Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

Als Halter eines Kraftfahrzeugs (Personenwagen, Lastwagen, Motorrad oder ähnliche motorgetriebene Fahrzeuge) oder Anhängers sind Sie gesetzlich verpflichtet (Pflichtversicherungsgesetz), eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit Sie, wenn sie schuldhaft einen Schaden verursachen, als Schadenersatzpflichtiger den angerichteten Schaden nicht selbst bezahlen müssen. Dies kann in Fällen von Personenschäden zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen. Auf der anderen Seite ist mit dieser Regelung auch sichergestellt, dass das Verkehrsopfer Schadenersatz erhält, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Kfz-Halter, den Eigentümer, den Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und das in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab.

Die Versicherungssummen für die KFZ-Haftpflichtversicherung betragen 50 MIO EUR pauschal für Personen,- Sach- und Vermögenschäden. Bei Personenschäden auf maximal 10 MIO EUR pro geschädigte Person.



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