Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
Als Halter eines Kraftfahrzeugs
(Personenwagen, Lastwagen, Motorrad oder ähnliche
motorgetriebene Fahrzeuge) oder Anhängers sind Sie gesetzlich
verpflichtet (Pflichtversicherungsgesetz), eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit Sie, wenn sie
schuldhaft einen Schaden verursachen, als
Schadenersatzpflichtiger den angerichteten Schaden nicht selbst
bezahlen müssen. Dies kann in Fällen von Personenschäden zu
einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen. Auf der
anderen Seite ist mit dieser Regelung auch sichergestellt, dass
das Verkehrsopfer Schadenersatz erhält, und zwar auch dann, wenn
der Schädiger mittellos ist.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt
Sie als Kfz-Halter, den Eigentümer, den Fahrer sowie Beifahrer
vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer im
Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und das in ganz
Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene
Kosten ab.
Die Versicherungssummen für die KFZ-Haftpflichtversicherung
betragen 50 MIO EUR pauschal für Personen,- Sach- und
Vermögenschäden. Bei Personenschäden auf maximal 10 MIO EUR pro
geschädigte Person.