Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude (Haus, Nebengebäude und Garage sowie verschiedene Einbauten, z.B. Einbauschränke, festverlegte Fußbodenbeläge, sanitäre Installationen, Zentralheizungsanlagen und elektrische Anlagen) vor den finanziellen Folgen der Schäden, die durch
  • Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Hagel verursacht wurden. Eingeschlossen werden können auch Schäden durch
  • Leitungswasser, Sturm.

Bestandteil der "Verbundenen Wohngebäudeversicherung" ist auch eine Rohbau-Feuerversicherung, die bei den meisten Gesellschaften prämienfrei für 12 Monate angeboten wird.

Bei einigen Unternehmen kann man darüber hinaus noch Versicherungsschutz gegen weitere Elementarschäden

  • Überschwemmung
  • Witterungsbedingter Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung und Erdrutsch sowie gegen
  • Lawinen und Schneedruck abdecken. Die Elementarschadenversicherung ist nur als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung erhältlich.

Bis zum 30. Juni 1994 bestand Versicherungspflicht für Wohngebäude. Nun hat man Entscheidungsfreiheit, ob man ein Wohn- oder Geschäftshaus versichert, oder nicht. Die Versicherungssumme wird bei einem Neubau entsprechend der Gesamtbaukosten bestimmt. Brennt das Gebäude ab, zahlt die Versicherung den ortsüblichen Neubauwert (nach dem Preis am Schadentag). Die Neubauwertversicherung ist heute üblich.

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