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Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung schützt
das Gebäude (Haus, Nebengebäude und Garage sowie
verschiedene Einbauten, z.B. Einbauschränke, festverlegte
Fußbodenbeläge, sanitäre Installationen,
Zentralheizungsanlagen und elektrische Anlagen) vor den
finanziellen Folgen der Schäden, die durch
- Feuer,
Blitzschlag, Explosion oder Hagel verursacht wurden.
Eingeschlossen werden können auch Schäden durch
- Leitungswasser,
Sturm.
Bestandteil der
"Verbundenen Wohngebäudeversicherung" ist auch eine
Rohbau-Feuerversicherung, die bei den meisten Gesellschaften
prämienfrei für 12 Monate angeboten wird.
Bei einigen Unternehmen
kann man darüber hinaus noch Versicherungsschutz gegen weitere
Elementarschäden
- Überschwemmung
- Witterungsbedingter Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung und Erdrutsch sowie gegen
- Lawinen und Schneedruck abdecken. Die Elementarschadenversicherung ist
nur als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
erhältlich.
Bis zum 30. Juni 1994
bestand Versicherungspflicht für Wohngebäude. Nun hat man
Entscheidungsfreiheit, ob man ein Wohn- oder Geschäftshaus
versichert, oder nicht. Die Versicherungssumme wird bei einem
Neubau entsprechend der Gesamtbaukosten bestimmt. Brennt das
Gebäude ab, zahlt die Versicherung den ortsüblichen Neubauwert
(nach dem Preis am Schadentag). Die Neubauwertversicherung ist
heute üblich.
Für ein persönliches Beratungsgespräch, nehmen Sie
bitte mit mir Kontakt auf.
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